AGB


1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages mit dem Medienhaus Jade|Weser,  Gökerstraße 77, 26384 Wilhelmshaven (nachfolgend Medienhaus genannt) ist die Vermarktung von Werbefläche auf der Videowand Knorrstraße (ca. 15 m²) in 26384 Wilhelmshaven. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden vom Medienhaus im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) durchgeführt.


2. Gewährleistung
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu schaltende Werbung vor Zusendung zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.


2.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Medienhaus nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen
ist, unzumutbar verzögert oder vom Medienhaus trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.


2.3. Technische Störungen sind vom Medienhaus schnellstmöglich zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.


2.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.


3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.


3.2. Der Auftraggeber stellt das Medienhaus nach Abnahme und Freigabe der zu veröffentlichenden Inhalte von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
Bestimmungen entstehen können.


3.3. Der Auftraggeber ist bei Inhalten mit deren Erstellung er nicht das Medienhaus beauftragt hat, für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von LED-Screen-Inhalten beim
Medienhaus Jade|Weser verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der
Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Medienhauses Probleme bei der Übermittlung auftreten.


3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft das Medienhaus keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine
Ansprüche gegen das Medienhaus.


3.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Medienhaus Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Medienhaus kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Medienhaus zu zahlen.


4. Rücktrittsrecht
4.1. Das Medienhaus behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-,
Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.


4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes
Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft das Medienhaus an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten
Zahlungen zu leisten.


5. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist nach Vertragsabschluss nicht möglich.


6. Preise
6.1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Medienhauses, sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.


6.2. Preise für Spoterstellung durch das Medienhaus sind grundsätzlich nicht im Preis für die Schaltungen enthalten.

7. Geltungsbereich
7.1. Für alle mit dem Medienhaus abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Baedingungen. Das Medienhaus erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Medienhaus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


7.2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.


8. Vertragsabschluss
8.1. Ein Vertrag zwischen dem Medienhaus und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Medienhauses oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Medienhauses zustande. Das Medienhaus hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.


8.2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Auftraggeber schriftlich bestätigt sind.


8.3. Das Medienhaus behält sich in Einzelfällen das Recht vor, einzelne Ausstrahlungstage zu 100% für einen Kunden zu reservieren.


8.4. Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots als Referenz zu. Der Auftraggeber kann dieser Anzeige widersprechen.


9. Haftung
9.1. Das Medienhaus haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung, bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.


9.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Medienhaus nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Medienhauses.


9.3. In allen anderen Fällen haftet das Medienhaus nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.


10. Haftungsausschluss
Das Medienhaus haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.


11. Copyright
Das Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle vom Medienhaus erstellten Grafiken, Layouts, Fotos sowie Texte verbleiben auch nach der Kündigung beim Medienhaus. Alle Rechte für kundenseitig
gelieferte Texte, Bilder, Grafiken oder ein bestehendes Logo bleiben davon unberührt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Medienhaus vor,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Medienhaus Jade|Weser. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch vor jedem anderen Gericht gelten zu machen.


12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.


13. Sonstiges
13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.


13.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.


14. Zahlungen
14.1. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab erstem Tag der Schaltung der Werbung und innerhalb 7 Tagen, nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 7 Tagen nach Erstausstrahlung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich eingezogen.


14.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Medienhaus die weitere Ausführung eines
Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.


14.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Medienhaus nicht einen höheren Schaden nachweist.


14.4. Das Medienhaus ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen

Share by: